Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Event Service Vellmar
Mobiler Bar- & Cocktailservice Stand: ´07.2020
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.a Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jede Leistung des mobilen Bar- &
Cocktailservice des Event Service Vellmar. Die AGB sind Bestandteil eines jeden Angebots, jeder
Bestellung und jeden Vertrages mit dem mobilen Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar. Mit
Annahme des Angebots durch den Kunden erklärt er sich automatisch mit diesen AGB einverstanden.
1.b Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne
dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, die weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.c Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, welche der mobilen Bar-
& Cocktailservice des Event Service Vellmar nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat, ist für den
mobilen Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht
ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.a Alle Angebote des mobilen Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar sind freibleibend und
gelten für die Dauer des im Angebot angegebenen Zeitraums. Falls kein Zeitraum angegeben ist, für
höchstens 14 Kalendertage ab Erstellung des Angebots. Die Annahme des Angebots durch den Kunden
stellt einen verbindlichen Auftrag dar.
2.b Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, wenn der mobile Bar- & Cocktailservice des Event Service
Vellmar den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen mittels Auftragsbestätigung annimmt.
3. Auf- und Abbau der mobilen Bar, Ablauf
3.a Der Aufbau der Bar erfolgt, soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, am
Veranstaltungstag direkt vor Veranstaltungsbeginn und dauert etwa 1,5 Stunden. Muss das Personal
des mobilen Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar die Veranstaltung nochmals verlassen,
weil auf Wunsch des Kunden der mobile Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar erst später
eröffnet werden soll, so entstehen zusätzlich Kosten. Personalkosten von 15 € pro angefangene
Stunde und Fahrtkosten in Höhe von 0,55 € je gefahrenen km für die erneute Fahrt des mobilen Bar- &
Cocktailservice des Event Service Vellmar, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
3.b Der Abbau der Bar nimmt ebenfalls etwa 1,5-2,0 Stunden in Anspruch und erfolgt, soweit nicht anders
mit dem Kunden vereinbart, direkt nach Barschluss. Sollte dieser nicht mit dem Ende der
Veranstaltung zusammenfallen, sondern später erfolgen, so weist der mobile Bar- & Cocktailservice
des Event Service Vellmar ausdrücklich darauf hin, dass der Abbau der Bar nur bei guten
Lichtverhältnissen erledigt werden und die Veranstaltung stören kann. Wünscht der Kunde deshalb,
dass der Abbau der Bar erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Ende der Veranstaltung, jedoch
spätestens am Folgetag, erfolgen soll, so entstehen zusätzliche Kosten. Personalkosten von 15 € pro
angefangene Stunde und Fahrtkosten in Höhe von 0,55 € je gefahrenen km für die erneute Fahrt des
mobilen Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar, die dem Kunden gesondert in Rechnung
gestellt werden.
3.c Es muss gewährleistet sein, dass in der Zeit des Auf- und Abbaus jemand vor Ort ist, dem die örtlichen
Gegebenheiten und die Wünsche des Kunden bekannt sind und der alle nötigen Schlüssel hat.
3.d Die Parkmöglichkeit sollte direkt vorm Eingang sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist der Kunde
dazu verpflichtet, den mobilen Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar auf eventuelle
Hindernisse oder lange Transportwege hinzuweisen. Vielleicht ist es nötig, dass der mobile Bar- &
Cocktailservice des Event Service Vellmar sich von der Situation vor Ort vorab ein Bild machen muss.
Perfekt wäre ein Parkplatz für unseren Bus + Anhänger (12 m) in direkter Bar-Nähe.
3.e Der Kunde trägt außerdem die Verantwortung dafür, dass ein geeigneter Stellplatz für die mobile
Cocktailbar zur Verfügung steht. Dieser sollte mindestens 4,3 m Breite auf 3 m Tiefe betragen, die
Raumhöhe muss mindestens 2,30 m sein. Die Bauart der mobilen Bar lässt einen Auf- und Abbau nur
in normal zugänglichen Gebäuden und Räumlichkeiten zu (ohne Gewölbe, möglichst ebenerdig,
stufenfrei oder mit adäquatem Aufzug). Die Türhöhen müssen min. eine Höhe von 1,90 m haben.
3.f) Wir brauchen vor Ort (Stellplatz der Bar)
– eine normale Steckdose [Schuko 16 A] im Umkreis von max. 10 m
– einen Trinkwasseranschluss im Umkreis von max. 80 m
– einen Abwasseranschluss (Kanal) im Umkreis von max. 60 m.
3.g) Der Kunde ist selbst dazu verpflichtet, den Boden vor Aufbau der mobilen Bar gegen mögliche
Beschädigungen zu sichern, die durch einen normalen Barbetrieb nicht vermieden werden können
(Wasser- und Getränkespritzer, sowie Beschädigungen, die durch Fallen von Gegenständen wie Gläser
oder Flaschen verursacht werden könnten).
3.h) Der mobile Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar ist nicht dazu verpflichtet, den Boden oder
die Wände nach Abbau der Bar zu reinigen.
4. Leistungsumfang und Preise
4.a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung
4.b) Fahrtkosten werden für Hin- und Rückfahrt vom Lager Fuldatal zum Veranstaltungsort mit 0,55 € je
gefahrenem km berechnet. Doppelfahrten siehe 3.a und 3.b!
4.c) Der mobile Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar besteht, wenn nicht im Vertrag anders
genannt aus 3 Personen (3 Bartender). Sie bereiten jedes Getränk frisch zu, daher ist es nicht möglich,
alle Bargäste gleichzeitig am Tresen zu bedienen, wie an jeder anderen Cocktail-Bar auch. Das
Bedienen an den Tischen, sowie das Einsammeln der Gläser ist nicht im Umfang der Bartender
enthalten. Dies kann gerne separat im Vorfeld mit dazu gebucht werden.
4.d) Mixzutaten wie Getränke und Obst, werden nach Verbrauch abgerechnet.
Erfrischungsgetränke, Biere, Säfte, Sekt und Wein werden Flaschen bzw. Packungsweise abgerechnet.
Die Liköre, Spirituosen und Sirups nach Litern.
4.e) Obst, Eis, Trinkhalme und andere Dekorationsartikel werden Pauschal abgerechnet:
– 01 bis 10 Personen 15 €
– 11 bis 20 Personen 25 €
– 21 bis 30 Personen 35 €
– 31 bis 40 Personen 45 €
– 41 bis 50 Personen 55 €
– usw.
4.f) Alle Preise verstehen sich in Euro.
5. Zahlungsmodalitäten
5.a) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Angabe der
Rechnungsnummer auf das Konto des Event Service Vellmar ohne Abzug zu überweisen.
5.b) Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der mobile Bar- & Cocktailservice des
Event Service Vellmar behält sich in diesem Fall vor, vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5%-
Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank einzufordern. Ferner hat der Kunde die
Kosten für Mahnschreiben (Mahngebühren) zu erstatten.
6. Stornierung der Aufträge
6.a) Die Stornierung durch den Kunden hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Stichtag ist der Eingang des
Schreibens bei dem mobilen Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar (Lesebestätigung per Email, Poststempel oder Fax-Datum). Die Stornierung wird schriftlich bestätigt.
6.b) Für die Stornierung der bestätigten Aufträge durch den Kunden gelten folgende Bedingungen und
Stornogebühren:
6.b.a) Bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungstermin: 100 €
6.b.b) 3 bis 1 Wochen vor Veranstaltungstermin: 150 €
6.b.c) 1 Woche bis 2 Tage vor Veranstaltungstermin: 200 €
6.b.d) Einen Tag vor und am Veranstaltungstag : 300 €
6.b.e) Wenn die mobile Bar bereits aufgebaut wurde: 550 €
7. Schlechtwetterklausel
War die Veranstaltung im Freien geplant, so trägt der Kunde Sorge dafür, dass ersatzweise (bei
schlechtem Wetter) ein geeigneter Stellplatz (siehe 3.) in einem Gebäude oder ein trockener
Unterstand zur Verfügung steht. Wird die Veranstaltung aufgrund des Wetters abgesagt, so gelten die
unter Punkt 6 genannten Bedingungen und Stornogebühren.
8. Beschädigungen und fehlende Gegenstände der mobilen Bar
8.a) Der Kunde haftet für Beschädigungen am Eigentum des mobilen Bar- & Cocktailservice des Event
Service Vellmar, die durch ihn verursacht wurden. Als durch den Kunden verursacht gelten auch
Schäden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung der Teilnehmer der Veranstaltung
beruhen. Teilnehmer sind sowohl Familienmitglieder, Gäste als auch Hilfspersonen, die beim Aufbau
und Abbau der Bar beteiligt sind. Als Teilnehmer gelten auch andere Personen, geschäftliche und
private, die bei der Organisation des Festes anwesend sind, wenn auch nicht auf der Veranstaltung
selbst.
8.b) Bei Beschädigungen oder Verlust/Diebstahl von Gegenständen, Inventar, Getränkeflaschen etc.
werden vom Kunden die Kosten der Wiederbeschaffung des gleichen oder eines gleichwertigen
Gegenstandes oder die Kosten einer fachgerechten Reparatur in Rechnung gestellt. Es steht ihm frei,
sich diese Kosten von dem eigentlichen Verursacher des Schadens zurückzuholen. Dies gilt sowohl für
die Zeit, in der der mobile Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar hinter der Bar steht als
auch ausdrücklich und insbesondere für die Zeit, in der die aufgebaute Bar vor-, während und nach der
Veranstaltung mit allem Zubehör unbeobachtet ist.
8.c) Der Kunde ist verpflichtet, den mobilen Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar sofort zu
informieren, falls nach deren Verlassen des Veranstaltungsorts nach Abbau der Bar noch Gegenstände,
die Eigentum des mobilen Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar sind, auftauchen, seien es
Gläser oder andere Gegenstände, die von ihm mitgebracht wurden.
9. Haftung
Der mobile Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar haftet uneingeschränkt nach den
gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen. Der mobile Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar
haftet auch für Schaden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, soweit diese
Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind.
10. Werbung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Werbung vom Event Service Vellmar vor Ort auf dem Fest
ausgelegt werden darf. (Dies sind Flyer, Visitenkarten, Getränkekarten und ein Fotorahmen/Tablet, auf
welchem Werbung für den Event Service Vellmar läuft.)
11. Jugendschutz
Der mobile Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar weist ausdrücklich auf die Bestimmungen
des Jugendschutzgesetzes hin! Die Verantwortung der Einhaltung dieses Gesetzes, das die Abgabe
alkoholische Getränke an Jugendliche regelt, liegt allein beim Kunden bzw. beim Gastgeber. Der
mobile Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar ist nicht verpflichtet, das Alter der Bargäste zu
kontrollieren! Dieses kann er allerdings tun, wenn ihm die bestellende Person zu jung erscheint.
12. Fotos/Videos
Der Kunde ist damit einverstanden, dass ggf. Fotos/Videos der Veranstaltung (Bar mit feiernden
Gästen), für welche der mobile Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar gebucht wurde, auf
Facebook und/oder der Homepage Der mobilen Bar- & Cocktailservice des Event Service Vellmar
www.event-service-vellmar.de online gestellt werden.
Auch mit einem entsprechenden Aushang an der Bar versteht sich der Kunde einverstanden:
Der Event Service Vellmar verhält sich gesetzeskonform laut Art. 6 Abs. 1 (a) DSGVO und wird bei
Einzelaufnahmen/Nahaufnahmen von feiernden Gästen diese um schriftliche Genehmigung bitten
(Formblätter). Unmöglich ist dies, wenn eine Menschenmenge nur als sog. Beiwerk auf dem
Foto/Video zu sehen ist, bei dem es um die Cocktail-Bar oder die Veranstaltung geht.
Außerdem ist der Kunde damit einverstanden, dass evtl. Namen bzw. Firmennamen erwähnt werden,
insbesondere unter der Rubrik Referenzen, Kunden, Partner.
Falls der Kunde damit oder mit einzelnen Bestandteilen (Namen, Fotos, Facebook) nicht einverstanden
ist kann er dies selbstverständlich durch einen einfachen Kommentar auf dem Auftrag „Ich
widerspreche AGB Nr. 12!“ ggf. unter Nennung der einzelnen Bestandteile ablehnen.
13. Datenschutz
Mit Erteilung eines verbindlichen Auftrags an den mobilen Bar- & Cocktailservice des Event Service
Vellmar erklärt sich der Auftraggeber mit der aktuellen Datenschutzerklärung des mobilen Bar- &
Cocktailservice des Event Service Vellmar einverstanden.
14. Die Abwicklung per E-Mail bzw. WhatsApp ersetzt die eigenhändige Unterschrift!
15. Müllentsorgung
Die Müllentsorgung der Cocktailreste (z.B. Deko-Früchte, Flüssigkeiten, Strohalme, Kartonagen und
Verpackungen) ist vom Kunden zu gewährleisten. Eine Müllentsorgung über den mobilen Bar- &
Cocktailservice des Event Service Vellmar wird ggf. zusätzlich berechnet.
16. Genehmigungen
Für alle Genehmigungen die zur Erfüllung der Bestellung / Auftrags notwendig sind, hat der Kunde vor
Beginn der Veranstaltung zu sorgen (Ausschankgenehmigungen, Korkgeld, etc.)
17. Sonstiges
17.a Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht
auf das Schriftformerfordernis.
17.b Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertrag sich
ergebenden Streitigkeit ist der Geschäftssitz des mobilen Bar- & Cocktailservice des Event Service
Vellmar.